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   AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06   

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AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06 (https://dejure.org/2007,65628)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2007 - 41 C 3059/06 (https://dejure.org/2007,65628)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2007 - 41 C 3059/06 (https://dejure.org/2007,65628)
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  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06
    Insoweit sind die Gutachterkosten den Kosten für Instandsetzungsarbeiten gleichzusetzen (vgl. LG Traunstein, Urteil vom 22.9.2004, NJW-RR 2004, 1681; OLG Hamm, Urteil vom 13.4.1999, NZV 1999, 377).

    Ein Ausnahmefall, wonach der Geschädigte lediglich Freistellung verlangen können soll, wenn sich das eingeholte Privatgutachten als falsch erweist und der Geschädigte den Sachverständigen noch nicht bezahlt hat (vgl. OLG Hamm, NZV 1999, 377 ££f.) ist vorliegend nicht gegeben.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06
    Der Schädiger hat den zur Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlichen Geldbetrag zu zahlen und hierzu den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen, nicht etwa vom Geschädigten bezahlte Rechnungsbeträge zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2007, Az. VI ZR 67/06, recherchiert nach Juris).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06
    Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung seiner Honorare vornimmt, überschreitet die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 4.4.2006, NJW 2006, 2472).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06
    Wenn der Geschädigte keine Hinweise darauf hat, dass die für das Gutachten in Rechnung gestellten Gebühren völlig aus dem üblichen Rahmen fallen bzw. in keinerlei vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen, so kann er diese Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 3.7.2002, VRS 103, 321 ff£f.).
  • LG Traunstein, 22.09.2004 - 5 S 3169/04

    Gutachterkosten nicht erst nach Begleichung der Rechnung erstatten

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06
    Insoweit sind die Gutachterkosten den Kosten für Instandsetzungsarbeiten gleichzusetzen (vgl. LG Traunstein, Urteil vom 22.9.2004, NJW-RR 2004, 1681; OLG Hamm, Urteil vom 13.4.1999, NZV 1999, 377).
  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 77/95

    Kosten eines unbrauchbaren Schadensgutachtens als Schadensersatz

    Auszug aus AG Stuttgart, 19.04.2007 - 41 C 3059/06
    Kosten für ein Sachverständigengqutachten, welches zur Rechtsverfolgung notwendig ist, sind prinzipiell zu erstatten und zwar auch dann, wenn das Gutachten objektiv ungeeignet ist oder seine Kosten übersetzt sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.1995, r+s 1996, 183 ££f.; Palandt, 65. Auflage 2006, S 249 Rd. Nr. 40).
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